Je nach Art der Dienstleistung sind diese für bestimmte Gruppen von Personen konzipiert. Folgende Nutzer*innengruppen werden soweit möglich gemäß Legaldefinitionen aus dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG) unterschieden:
- Universitätsangehörige
Angehörige der Hochschule sind alle gastweise, nebenberuflich oder ehrenamtlich an ihr Tätigen sowie die zur Promotion oder Habilitation Zugelassenen, die Entpflichteten und im Ruhestand befindlichen Professorinnen und Professoren, soweit sie nicht Mitglieder sind.
Mitglieder der Universität sind die Professorinnen und Professoren, die Studierenden, das wissenschaftliche, medizinische, administrative und technische Personal und der*die Präsident*in. Zur Professor*innengruppe gehören auch wissenschaftliche Mitglieder, die die Einstellungsvoraussetzungen nach § 71 HessHG erfüllen und mit der selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre in dem Fach beauftragt wurden, dem sie zugeordnet sind. Zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder gehören auch hauptberuflich tätige Personen mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben, die sich in der Weiterbildung befinden.
Studierende werden durch die Immatrikulation Mitglieder einer Hochschule. Für den Gasthörer*innenstatus ist eine Zulassung erforderlich. Der Besuch von Veranstaltungen ist gebührenpflichtig.
- Beschäftigte
Beschäftigte stellen eine Teilgruppe der Universitätsangehörigen dar. Diese umfasst alle in einem Beamtenverhältnis, in einem Arbeits-, Dienst-, Werk- oder sonstigem Vertrag an der Universität Frankfurt beschäftigten Mitarbeiter*innen.
- Gäste
Bei Gästen handelt es sich um eingeladene Kursteilnehmer*innen, Konferenzteilnehmer*innen oder Wissenschaftler*innen, die für den Anlass ihres Besuchs einen Gast- oder Kurs-Account erhalten. Damit gelten sie laut dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) als Universitätsangehörige für einen begrenzten Zeitraum. Die Services des HRZ können nur eingeschränkt genutzt werden. Bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienste sind einladende Universitätsangehörige für Ihre Gäste verantwortlich.
- Universitätsnahe Einrichtungen
Es handelt sich um Einrichtungen, zu denen rechtliche oder vertragliche Beziehungen mit der GU bestehen, wie z. B. CAMPUSERVICE, Zentren oder Forschungsverbünde.
Zusätzlich differenzieren wir zwischen der Zugehörigkeit zu einer Organisationseinheit der Universität und funktionalen Kriterien.