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Folgende Kostenmodelle bestehen für die Nutzung der Angebote des HRZ:

- Grundversorgung

Das Angebot (bzw. Investitions- und Betriebskosten für die Erbringung der Services) wird bis zu einem definierten Umfang über das Grundbudget des HRZ finanziert. Diese Leistungen bieten wir den Nutzenden kostenneutral an.

- Servicevereinbarungen oder gesonderte Verträge

Bei zusätzlichem Leistungsbedarf, der die Grundversorgung übersteigt oder bisher nur für bestimmte Nutzer*innengruppen zur Verfügung steht, können Nutzer*innen Servicevereinbarungen oder gesonderte Verträge als Zusatzleistungen vereinbaren. Es können dabei zusätzlich notwendige Investitionskosten und Betriebskosten (wie Personal, Verbrauchskosten z. B. Wartungskosten, Energie) anfallen. Diese Kosten müssen dann die Vertragspartner*innen des HRZ übernehmen.

- Gebühren-, Verbrauchs - oder Aufwandsabrechnung

Im Fall bestimmter Dienstleistungen trägt das HRZ die Investitionskosten und einen Teil der Betriebskosten, die anfallenden Gebühren müssen jedoch die Nutzer*innen tragen. Diese Angebote werden im Folgenden als „Kostenneutrale Grundversorgung mit Gebühren-, Verbrauchs- oder Aufwandsabrechnung“ bezeichnet.

Ein Beispiel hierfür sind Telefongebühren, die die Nutzer*innen tragen, während das HRZ die Kosten für die Erstellung der Telefonrechnungen übernimmt. Entsprechendes gilt beispielsweise auch für Verbrauchsmaterialien oder Druckerzeugnisse.


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