...die Goethe-Card: eine Karte – viele Möglichkeiten...
Servicebeschreibung
Das Goethe-Card Team erstellt den Universitätsausweis „Goethe-Card“ für alle Universitätsangehörigen.
Die Goethe-Card ist nicht nur der Universitätsausweis, sondern auch eine multifunktionale Chipkarte, die mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Services verbunden ist. Hierbei gibt es einen Unterschied zwischen Basisdiensten, die bei der Erstellung der Karte aktiviert werden, und zusätzlichen Diensten, die separat gebucht werden müssen.
Basisdienste:
- Bibliotheksausweis
- Elektronische Geldbörse (z. B. in der Mensa, an Getränkeautomaten)
- Kontingentbörse für Drucken und Kopieren mit aufgebuchtem Kostenstellenguthaben
- Campusübergreifendes Kopier-, Druck- und Follow-me-Print-System
- Zutrittskarte für Türschließsysteme und Schließfächer
- Kulturticket - mit freiem Eintritt in 18 Frankfurter Museen für Studierende
- Eintrittskarte in den Palmengarten für Studierende
- RMV-AStA-Semester Ticket für Studierende
Zusätzlich Dienste:
- Zeiterfassung für das Gleitzeitsystem für Mitarbeitende
- Parkausweis für Mitarbeitende
- Nachweis für Fahrberechtigungen von Dienstfahrzeugen
Beantragung und Erstellung der Goethe-Card unterscheidet sich je nachdem welche Rolle ein Universitätsangehöriger hat. Universitätsangehörige werden grundsätzlich in Studierende, interne und externe Mitarbeitende unterteilt, wobei interne und externen Mitarbeitende die Gruppe der Beschäftigten bilden. Bei Studierenden erfolgt eine automatische Beantragung der Goethe-Card bei Immatrikulation. Interne Mitarbeitende werden im SAP-System der Personalabteilung der Goethe-Universität, des Klinikums und des Carolinums angelegt und in das Identity Management synchronisiert. Sie erhalten dann automatisch den HRZ-Account und müssen in einem weiteren Schritt ein Foto einreichen. Externe Mitarbeitende erhalten auf Anfrage von einem Kostenstellenbeauftragten einen Antrag, den Sie beim Goethe-Card Service einreichen müssen. Die Goethe-Card wird immer zusammen mit einem HRZ-Account erstellt, da durch den HRZ-Account eine 24/7 Online-Sperrung bei Verlust der Karte sichergestellt werden kann. Zusätzlich wird er für ein paar Dienste, wie z. B. die Bibliothek benötigt.
Zusätzlich erstellt das Goethe-Card Team Sonderkarten:
- Gastkarten
- Kopierkarten
- Zutrittskarten
Diese Karten sind reine Funktionskarten und keine Identitätsausweise. Alle vorgegebenen Funktionen auf den Karten können ohne HRZ-Account genutzt werden. Diese Karte bieten sich z. B. für Gäste und Subunternehmer an, denen man Zutritte zum Gebäude und Räumlichkeiten ermöglichen möchte. Sonderkarten können nur von Kostenstellenträgern über eine Kostenstelle gebucht werden und sind kostenpflichtig.
Serviceteam | Artikelnummer | Zielgruppen |
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Goethe-Card Service | Art. Nr. 04-06-00 |
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Buchen des Service | Serviceregelungen | Kündigungsbedingungen |
| Keine speziellen Serviceregelungen | Dies ist ein Basisdienst, der nicht gekündigt werden kann |
Bereitstellungszeit | Leistungsübergabepunkt | Monitoring/Reporting |
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Servicelevel | Servicelevelwerte | Kostenmodell |
Verfügbarkeit | 98,5%/Monat in der bedienten Servicezeit |
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Dienstleister zum Service | Drittdienstleisterverträge/-beziehungen | |
Goethe-Card Service | Kein Drittdienstleister involviert |
Zuständigkeitsmatrix
Aufgaben | Nutzer*in | HRZ |
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Erstellung der Goethe-Card und der Sonderkarten | X | |
Beantragung der Goethe-Card für externe Mitarbeiter über Kostenstellenträger | X | |
Interne Mitarbeiter: Einreichen eines Fotos per E-Mail an Goethe-Card Service | X | |
Beantragung der Sonderkarten über Kostenstelle | X | |
Versand über Post oder Hauspost | X |
4 Comments
Unknown User (earp)
Untertitel: Vorschlag: "...die Goethe-Card: eine Karte – viele Möglichkeiten... "
Kündigungsbedingungen: 1. Hinweis darüber, dass die Karte ungültig wird, sobald der Vertrag endet/Immatrikulation (muss die Karte zurückgegeben werden?)? 2. Wenn Sonderkarten was kosten, ist das einmalig oder dauerhaft? wenn dauerhaft, will man dann nicht wissen, wie man die Karte wieder kündigen kann?
Bereitstellungszeit: 1. ist das die Bediente Servicezeit? 2. Zeitformat beachten 3. könnt ihr einen Hinweis geben, wie lange es braucht von der Beantragung einer Karte bis zur Übergabe (LÜP)?
Servicelevel: Servicezeit braucht es hier nicht, also keine weiteren SL
Unknown User (claudia)
Untertitel: Vorschlag angenommen
Kündigungsbedingungen gibt es nicht, die AKrte kann behalten werden und wenn Geld darauf ist kann es zum Teil auch noch zum Drucken und Kopieren ausgegeben werden. Aber die Funktionen wie Bibliohtek, ect. gehen nicht mehr.
Unknown User (claudia)
Wann die Karten bereitstehen ist nicht so einfach zu sagen, das kommt darauf an über welchen Prozess sie erstellt werden. Wenn die Vorraussetzungen in anderen Abteilpungen erfüllt wurden (PErsonalabteilung, Studierendendensekretariat oder externe Antragssteller) und wir die E-Mail erahlten versendne wir innerhalb 2 Tagen. Aber dem Kunden ist nicht klar, dass da viele Prozesse vorher laufen die nichts mit uns zu tun haben
Unknown User (claudia)
Bereitsstellungszeit ist nicht die bediente Zeit sondern die Zeit die wir für Massenproduktion oder auch Einzelproduktion verwenden. Sie ist unabhängig von den Vor-Ort Kundenzeiten.